| Ratgeber - Gefährliche Abfälle
HBCD-haltiges Dämmmaterial
Gefährliche Abfälle - HBCD-haltiges Dämmmaterial
Seit dem 01. Oktober 2016 sind Dämmstoffe, die mehr als 0,1 % des Flammhemmers Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, als gefährlicher Abfall einzustufen. Betroffen von dieser Regelung sind Dämmstoff-Abfälle aus Polystyrol-Hartschaum (EPS und XPS).
Für dieses Material gibt es momentan keinen Entsorgungsweg. Die AWG nimmt ab diesem Zeitpunkt kein Dämmmaterial aus dem gewerblichen Bereich mehr an.
Was ist HBCD und wo ist es enthalten?
HBCD ist ein ringförmiges, bromiertes Kohlenwasserstoffmolekül, Es handelt sich um einen persistenten, also in der Umwelt schwer abbaubaren, organischen Schadstoff (POP). In einer Veröffentlichung des Umweltbundesamtes werden die negativen Eigenschaften von HBCD für Umwelt und Gesundheit beschrieben. Es besteht ein weltweites Handels- und Verwendungsverbot.
Enthalten ist HBCD vor allem in Dämmaterial aus Polystyrol, nach derzeitigem Kenntnisstand selten in Verpackungsmaterial oder anderen Dämmstoffen. Es sind die Herstellerinformationen zu beachten.
Derzeitige Entsorgungssituation
Aus dem bisherigen Abfallschlüssel für Dämmmaterial (17 06 04) wird ab dem 01. Oktober der Schlüssel „Dämmmaterial aus gefährlichen Stoffen“ 17 06 03* oder 17 09 03* Alle aus dem Baubereich stammenden Wärmedämmplatten sind ab diesem Zeitpunkt unter den o.g. Abfallschlüsselnummern als gefährliche Abfälle zu transportieren, zu behandeln und zu entsorgen.
Eine stoffliche Verwertung von HBCD-haltigen Dämmstoffen ist nicht möglich. Die meisten Abfallverbrennungsanlagen verfügen nicht über eine Genehmigung zur Annahme der oben genannte Abfallschlüssel, bzw. lehnen eine Übernahme ab.
Dies bedeutet, dass es für diese Materialien momentan keinen gesicherten Entsorgungsweg gibt. Aus diesem Grund darf die AWG auch keine Polystyroldämmstoffe aus dem Baubereich mehr annehmen.
Wie geht es weiter?
Die Verbände der Entsorgungswirtschaft befinden sich derzeit in intensiven Gespräch mit den zuständigen Länderbehörden. Die derzeitige Situation ist für alle Beteiligten mehr als unbefriedigend. Wir hoffen, dass kurzfristig eine Lösungsmöglichkeit für eine ordnungsgemäße Beseitigung des Materials aufzeigt wird. Sobald diese vorliegen, werden wir Sie umgehend über die Entsorgungsmöglichkeiten informieren.
Zur Zwischenlagerung auf Ihrem eigenen Grundstück können Sie bis dahin auf unseren Wertstoffhöfen und im Entsorgungszentrum Bassum transparente 2 cbm Foliensäcke für 3,00 €/Sack netto erwerben.
Vermischungsverbot
Eine Beimischung von Dämmplatten in andere Abfälle – auch in kleineren Mengen – ist ausdrücklich verboten ist, da sonst der gesamte Abfall als gefährlicher Abfall eingestuft werden muss. In solchen Fällen kann die AWG die Abfälle nicht übernehmen oder muss – wenn Verunreinigungen erst in den Anlagen erkannt werden – die gesamte Ladung zurückweisen. Hierdurch entstehen erhebliche Kosten, die dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
Die Niedersächsische Gesellschaft für Sonderabfall (NGS) hat zwischenzeitig "Hinweise zur Einstufung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen" veröffentlicht (Stand: 12.10.2016).
Infotelefon: 04241/801-174